Gesellschaftliches Leben gemeinsam planen und gestalten

Gesellschaftliches Leben gemeinsam planen und gestalten
In Bad Aibling haben wir viele junge Familien, aber auch zunehmend mehr Senioren. Wir wollen dafür sorgen, dass das Zusammenleben aller Alters- und Einkommensgruppen weiterhin gut funktioniert und im Zusammenhang geplant wird. Rassismus und Ausgrenzung lehnen wir konsequent ab und setzten uns für gelingende Integration ein.

  • Kinderbetreuung sollte ganzheitlich geplant und bedacht werden. Ebenso wie Krippen- und Kindergartenplätze sollte auch eine bedarfsgerechte Anzahl an Plätzen für die Nachmittagsbetreuung an Schulen geschaffen werden.
  • Wir möchten, dass Familien mit ihren Kindern Platz zum Spielen, Toben und Ratschen haben – und das am Besten in der Natur. Dafür möchten wir naturnahe attraktive Spielplätze. Bestehende Spielplätze müssen zeitgemäß renoviert werden.
  • Für die künftige Entwicklung von Wohnquartieren oder die Umstrukturierung bestehender Gebiete möchten wir Menschen in allen Lebensphasen gleichermaßen berücksichtigen. Neben größeren Wohnungen für Familien muss die Stadt auch den Bedarf an kleinen Wohneinheiten für Singles und Senioren berücksichtigen.
  • Wir möchten neue Wohnkonzepte und Ideen unterstützen wie z. B. modulare Bauweise auf Pachtgrund, genossenschaftliche Wohnanlagen für Mehrgenerationenwohnen oder Senioren-Wohngemeinschaften, um sowohl dem Wohnungsdruck, den hohen Grundstückspreisen, aber auch der sozialen Teilhabe aller Generationen Rechnung zu tragen. Denn Wohnen muss bezahlbar bleiben!
  • Sozialen Wohnungsbau sehen wir als wichtigen Baustein jeder Kommune. Das Projekt an der Karl-Wagner Straße unterstützen wir weiterhin in vollen Umfang.
  • Pflegebedürftige Senioren müssen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln eine würdige Unterbringung erhalten. Wir unterstützen die Schaffung bedarfsgerechter Pflege- sowie Palliativ- und Hospizeinrichtungen.
  • Wir wollen, dass die Stadt Bad Aibling Flächen, die zur Bebauung freigegeben werden sollen, über Zwischenerwerb langfristig sichert. Nur dadurch kann die Stadt über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Anforderungen hinsichtlich Klimaschutz, Mobilitätskonzepten, Sozialsicherung u. a. umsetzen. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden ist ein Zwischenerwerb durch die Stadt die einzig sichere Möglichkeit, um sich vor Bauruinen wie am Kellerberg zu schützen.
  • Im innerstädtischen Bereich kann eine Neubebauung nur mit mindestens gleichem Flächenangebot bzw. gleicher oder höherer Zahl von Wohneinheiten erfolgen. Einfamilienhäuser soll es im innerstädtischen Bereich bei Neubebauung oder „Nachbebauung“ nicht mehr geben. Dafür muss die Anrechnung „fiktiver Stellplätze“ möglich sein: Für eine Nachbebauung im selben Umfang muss der Altbestand an Parkplätzen auch weiterhin ausreichen.