Bebauung im Trinkwasserschutzgebiet

Nach wir vor bin ich erschüttert, wie wir im Stadtrat mit Themen wie Trinkwasserschutz umgehen.
Es gibt einen privaten Bauwunsch einer Familie. Für die drei Kinder soll auf elterlichem Grund gebaut werden – so formuliert es unser Bürgermeister Felix Schwaller – und dem wäre auch nichts hinzuzufügen, wären da nicht einige markante Umstände:

Landwirtschaftliche Fläche soll in Wohngebiet umgewandelt werden.

1. Es handelt sich hier nicht um Bauland, sondern um landwirtschaftliche Fläche (die nach der Aufgabe der Landwirtschaft nicht mehr zum Lebensunterhalt gebraucht wird). Die Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in Wohngebiet stellt eine enorme Wertsteigerung dar. An anderer Stelle wird eine solche Wertsteigerung abgeschöpft und kommt den Bürgern zu Gute.
Beispiel: Das ehemalige Klinikgelände Harthausen wird vom ‚Sondergebiet Kur‘ zum Wohngebiet umgewidmet. Die Wertsteigerung wird den Bürgern über das ‚Aiblinger Modell‘ (vergünstigter Wohnraum) zurückgegeben.
Viele Familien können sich so über eine Art ‚Zuschuss‘ für ihre Eigentumswohnung freuen.
Im Fall Gartenäckerweg kommt es zu einer immensen Wertsteigerung, die genau drei Familien zu Gute kommt.

Baulandausweisung im Trinkwasserschutzgebiet

2. Es handelt sich um eine Bebauung im Trinkwasserschutzgebiet – genauer in der Zone IIIA – in der laut der Trinkwasserschutzgebietsverordnung das Ausweisen neuer Bauflächen schlichtweg VERBOTEN ist.
Ich habe das schon mal genauer ausgeführt: Muss man das verstehen?
Rosenheim, Kolbermoor und ihre Stadtwerke und auch die Stadtwerke Bad Aibling haben sich in der Zwischenzeit massiv gegen diese Bebauung ausgesprochen.
Einige Presseartikel zum Thema:
Eilantrag der Rosenheimer Grünen

Zustimmung zum Eilantrag der Grünen im Rosenheimer Stadtrat

Aib-Stimme: Verwässerter Bebauungsplan
Leider hat der Mangfallbote sich bis heute des Themas nicht angenommen. Aber vielleicht kommt das ja noch.

Forderung: sofortige Einstellung des Verfahrens

Obwohl die Verwaltung nach Eingang aller Gegenstimmen dringend zur Einstellung des Bebauungsplanes riet, hält man in der CSU dagegen.
Stefan Schlier trug im Namen der CSU-Fraktion alle nur erdenklich möglichen Punkte vor – die einen glauben machen könnten, dass eine Bebauung hier zwar verboten, aber eigentlich ungefährlich sei.
‚Natürlich sei keiner gegen Trinkwasserschutz‘, aber …
Auch das weitere Vorgehen in der Sitzung spricht Bände. Mein Antrag auf sofortige Einstellung des Verfahrens kam noch nicht mal zur Abstimmung, dafür aber wurde der Antrag des Kollegen Lechner (SPD), dass man doch dem Bauwerber die Kosten für ein notwendiges Gutachten auferlegen sollte, positiv beschieden.
Das heißt für mich übersetzt: Jetzt schauen wir mal, dass wir eine Befreiung vom Verbot bekommen – wenigstens die Kosten für den Antrag (Gutachter, Rechtsberatung) zahlt der Bauwerber und nicht die Stadt (als ob das ein Frage wäre!!!) – und falls es klappt, dann bauen wir – JUHU!

Ich bin wirklich sprachlos, mit welchen Mitteln man versucht, Vorteil für die Seinen herauszuholen und das öffentliche Interesse auf gesichertes sauberes Trinkwasser einfach mal in die hinteren Ränge verwiesen wird.
Gemeinwohl MUSS vor privatem Interesse stehen.

Ich glaube, wenn wir eine ordentliche und direkte Berichterstattung aus dem Rathaus heraus haben, dann wird es zu solchen massiven Verletzungen des Gemeinwohl nicht mehr kommen können!

Martina Thalmayr